Vereinsgeschichte

Unser Verein

stellt sich vor

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Ein Blick hinter die Kulissen

Erhalten Sie einen Einblick über die Arbeit unseres Vereins, wer wir sind und warum wir uns der Igelhilfe verschrieben haben.

Tierschutz bedeutet, die Stimme derer zu sein, die keine Stimme haben.
Vorstand des Vereins Stachelnasen Zwickauer Land e.V. - Claudia Schindler, Cindy Hoppe, Sandra Kühnert

Unser Vorstand

Seit 2018 kümmert sich Sandra Kühnert aus Wilkau-Haßlau (rechts im Bild) um Igel in Not. Was mit einem einzelnen Tier begann, wurde zu einer echten Herzensaufgabe.

Am 16. Juli 2022 gründete sie gemeinsam mit Claudia Schindler aus Werdau (links), Cindy Hoppe aus Crimmitschau (mit unserem Dreibeinchen Erich auf dem Arm) und einer handvoll engeagierter Menschen den Verein „Stachelnasen Zwickauer Land“.

Heute zählen wir 30 aktive Mitglieder (Stand: Januar 2026). Als Teil des Igel-Notnetzes betreiben wir vier Anlaufstellen in Sachsen. Gemeinsam setzen wir uns mit Herz und Erfahrung für den Schutz unserer heimischen Igel ein.

Unsere Aufgabe

Immer mehr Igel brauchen Hilfe. Viele sind verletzt, geschwächt oder noch zu jung, um allein zu überleben. In unseren Pflegestellen finden sie Fürsorge und einen sicheren Ort zur Erholung.

Unsere ehrenamtlichen Intensivpflegerinnen und Päppler versorgen die Tiere mit viel Geduld und Erfahrung. Sie leisten Erste Hilfe, übernehmen medizinische Versorgung, begleiten die Stachelnasen bis zur Genesung und bereiten die Tiere auf ihre Rückkehr in die Natur vor.

Diese Arbeit erfordert Zeit, Kraft und Ausdauer. Gleichzeitig entstehen hohe Kosten. Tierarztbehandlungen, Medikamente, Futter und Strom summieren sich. Nur durch eine starke Gemeinschaft und die Unterstützung von engagierten Menschen ist diese Arbeit möglich.  


Uns ist wichtig, nicht nur zu helfen, sondern auch aufzuklären. Deshalb besuchen wir regelmäßig Schulen, Kindergärten und andere Einrichtungen. Wir möchten zeigen, wie wichtig unsere heimischen Wildtiere sind und was jeder Einzelne tun kann, um ihnen zu helfen. 

Wir besitzen die Sachkunde für Igel nach §11 Tierschutzgesetz

§11 Sachkundenachweis Tierschutzgesetz

Laut Paragraph 11 des Tierschutzgesetzes ist für bestimmte Tätigkeiten mit Tieren eine behördliche Erlaubnis des Veterinäramtes erforderlich. Dies schließt auch das Pflegen von Wirbeltieren in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen ein, wie es in § 11 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG festgelegt ist.

Öffentlichkeitsarbeit

Unser Verein in den Medien

Wir freuen uns über jeden Artikel und jeden Spot mit und über unseren Verein, denn nur, wenn wir unsere Geschichten und Erfahrungen teilen, können wir das gesellschafltiche Bewusstsein für den Igelschutz stärken.  

Unser Verein in den Sozialen Netzwerken

Interagieren Sie mit uns in Echtzeit und bleiben Sie immer auf dem Laufenden über uns und unsere Stachelkinder.

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