Unser Vorstand
Bereits seit 2018 kümmert sich Sandra Kühnert aus Wilkau-Haßlau (rechts im Bild) um kranke, verletzte oder verwaiste Igel. Gerade die kleinen und schwachen Stachelnasen brauchen die Unterstützung durch uns Menschen - das gesamte Jahr über. Im Winter und Frühjahr sind es die Abgemagerten, im Sommer die von Mährobotern und Gartengeräten verletzten Tiere. Im Herbst kommt der Igelnachwuchs.
Nun haben wir den Schritt gewagt und am 16. Juli 2022 selbst einen Verein, die "Stachelnasen Zwickauer Land", zur Rettung der kleinen Stachelnasen gegründet. Zusammen mit den Mitbegründerinnen Claudia Schindler aus Werdau (links) und Cindy Hoppe aus Crimmitschau (mit Erich, unserem Dreibeinchen auf dem Arm) gehören wir zum deutschlandweit agierenden Igel-Notnetz, welches in Westsachsen derzeit 6 Anlaufstellen hat.
Unser Verein umfasst mittlerweile schon 28 aktive Mitglieder!
(Stand: März 2024)
Unsere Aufgabe
Die Zahl der hilfebedürftigen und zum Teil schwer verletzten Igel steigt ständig. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, den Stachelnasen zu helfen.
Da sind die Igelbabys, die vergeblich bei ihrer getöteten Mama Schutz und Nahrung suchen und nun mühevoll von Hand aufgezogen werden müssen. Oder die unzähligen, oft durch Gartengeräte (Mähroboter und Rasentrimmer) verletzten Tiere, welche teure Operationen oder medizinische Behandlungen benötigen.
Fast alle Stachelnasen, die zu uns kommen, haben Innenparasiten und müssen behandelt werden. Allein im Jahr 2022 waren es bei uns über 200 Tiere, verteilt auf drei Pflegestellen. Ohne dieses persönliche Engagement würde der Bestand der auf der roten Liste stehenden Igel noch weiter zurückgehen!
Die ehrenamtliche Pflege und tägliche Betreuung der Igel nimmt nicht nur Zeit in Anspruch, es fallen auch hohe Kosten für Tierarzt, Strom und Medikamente an. Nur durch eine Vielzahl von ehrenamtlichen Helfern ist diese Arbeit zu schaffen.
Wir möchten noch mehr Menschen erreichen und Aufklärungsarbeit leisten. Dazu bieten wir auch Vorträge in Schulen, Kindergärten und anderen Einrichtungen an.
Wir besitzen die Sachkunde für Igel nach §11 Tierschutzgesetz
Laut Paragraph 11 des Tierschutzgesetzes ist für bestimmte Tätigkeiten mit Tieren eine behördliche Erlaubnis des Veterinäramtes erforderlich. Dies schließt auch das Pflegen von Wirbeltieren in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen ein, wie es in § 11 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG festgelegt ist.
Unser Verein in den Medien
Wir freuen uns über jeden Artikel und jeden Spot mit und über unseren Verein, denn nur, wenn wir unsere Geschichten und Erfahrungen teilen, können wir das gesellschafltiche Bewusstsein für den Igelschutz stärken.