IGELNOTFALL-TELEFON
für die Region Zwickau/Chemnitz
☎️ 01525 / 640 28 54
(nur Anrufe!)
Unsere Telefonzeiten
Igelnotfall-Telefon:
Mo - So von 07.00 - 21.00 Uhr
Beratung & Information:
Mo - Fr von 10.00 - 18.00 Uhr
Da alle Mitglieder ehrenamtlich tätig sind, können wir leider keinen 24/7-Notruf anbieten. Sollten wir nicht erreichbar sein, bitten wir Sie, zweifelsfrei verletzte Igel umgehend zu einem igelkundigen Tierarzt (z.B. ins TGZ Lichtenau) oder einem anderen Igelschutzverein zu bringen. Falls Sie sich unsicher sind und Hilfe bei der Sicherung des Tieres benötigen, kontaktieren Sie bitte die Feuerwehr (Tel. 112) oder die Tierrettung Chemnitz.
Bei einem Igel-Notfall außerhalb unseres Einzugsgebietes
Igel Notruf-Hotline vom Igel-Notnetz e.V.
☎️ 0800 / 723 57 50 (kostenlos aus allen dt. Netzen)
Während der Finder erste Hilfestellungen zur Sicherung des Igels bekommt, wird im Hintergrund nach der nächstgelegenen Igel-Pflegestelle gesucht.
Übersicht von Igel-Pflegestellen
Suchen Sie eigenständig nach einer Igel-Pflegestelle in Ihrer Nähe. In dieser umfangreichen Übersicht auf Google Maps, sind auch Pflegestellen in Österreich, der Schweiz, Frankreich und den Niederlanden aufgelistet.
Verletzten oder hilfebdürftigen Igel gefunden
Wenn Sie einen Igel entdeckt haben, der Hilfe benötigt, nehmen Sie bitte umgehend telefonischen Kontakt mit uns auf. Es ist jedoch äußerst wichtig, dass Sie den Igel zuerst sichern, so dass er nicht fort laufen kann. Dies kann zum Beispiel ein hochwandiger Karton oder eine Klappbox sein - aber Achtung, Igel sind gute Kletterer!
Aktiven Igel im Winter gefunden
Ein aktiver Igel in den Wintermonaten (egal ob groß oder klein, am Tag oder in der Nacht), hat gesundheitliche Probleme. Gesunde und gut genährte Igel befinden sich im Winterschlaf und sollten nicht aktiv sein. Bitte zögern Sie nicht, den Igel zu sichern und kontaktieren Sie uns dann so schnell wie möglich per Telefon, um weitere Anweisungen zu erhalten und dem Igel die notwendige Hilfe zukommen zu lassen.
Rechtlicher Hinweis
Gemäß dem Bundes-Tierschutzgesetz Paragraph 2 Absatz 3 sind angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten für die Betreuung, Versorgung und verhaltensgerechte Unterbringung von Tieren vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass geschützte Wildtiere wie Igel nicht von unerfahrenen Personen betreut oder behandelt werden dürfen! Für Laien vor Ort ist es oft schwierig, den Gesundheitszustand eines gefundenen Igels zu beurteilen. Daher ist es ratsam, den Igel immer in erfahrene Hände zu geben, die sich mit der Pflege und Behandlung von den Tieren auskennen.